Eine Frage des AnstandesSchweizer Radio DRS 1. Heute Früh wurde ich Zeuge einer Radiosendung über Gesetzesfragen, in welcher eine anonyme Person sich erkundigte, wie es sich in der folgenden Situation rechtlich verhält:Die Person hatte vor ca. 5 Jahren beim Handwerker einen Auftrag ausführen lassen, und das Möbelstück (oder was es auch gewesen sein mag) dann ohne Rechnung erhalten. Die Wochen und Monate waren daraufhin ins Land gezogen, und es vergingen auch Jahre, bis plötzlich - fast 5 Jahre nach Erhalt des Möbelstücks - die Rechnung doch noch ins Haus flog. Was die betreffende Person sich zu fragen erlaubte war: "Ist nach fast 5 Jahren die Rechnung nicht verjährt?" - oder übersetzt: "Muss ich, nach fast 5 Jahren, den Rechnungsbetrag noch bezahlen?" Hierauf bekam die ratsuchende Person diese Antwort: Rechtlich gesehen, so sagte eine weibliche Stimme, sei die Rechnung auch nach 5 Jahren noch gültig - immer unter der Voraussetzung, dass nach der Rechnungsstellung keine 5 Jahre vergehen. Hätte der Handwerker damals eine Rechnung gestellt, bei Erhalt des Möbelstücks, so wäre die Rechnung (ohne weitere Mahnung oder Betreibung von seiten des Handwerkers) nach 5 Jahren verjährt. Und nun diese meine Meinung zu der Sache: was für ein Mensch, was für eine Person ist das, die bei irgendwem einen Auftrag ausführen lässt - egal ob beim Handwerker, beim Grafiker oder bei sonstwem - und dann auf gut Glück die Zeit vergehen lässt, in der Hoffnung, das Erhaltene nicht bezahlen zu müssen? Ich würde sagen: "Schäm Dich!" -> Blog-Archiv |